SchokoWxmpenWxlpe
Mitglieder der Stadt
(Vize-) Bürgermeister:
Bauleiter:
Mitglieder:
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Banner der Stadt
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Verfassung
- SchokoWxmpenWxlpe ist eine Republik.
- Zentrum der Republik bildet das Parlament, dem jegliche stimmberechtigte Einwohner SchokoWxmpenWxlpes beiwohnen können.
- Die Regierung wird von vier Personen getragen, unter denen Kompetenzen innerer als auch äußerer Angelegenheiten, wie auch die der Repräsentation der Republik aufgeteilt werden, sodass ein alleiniges Machtmonopol verhindert wird.
- Jedem Mitglied der Regierung wird ein Vetorecht für Parlamentsentscheide gewährt.
- Die Regierung wählt unter sich eine Person, die die offizielle Verwaltung der Republik übernimmt. Dieser Person ist im Zuge eines Machtausgleichs ein Vetorecht vorenthalten.
- Dem Staat obliegt ein Gewaltmonopol.
- Parlamentssitzungen können zu unterschiedlichen Anlässen erfolgen:
- Ordentliche Sitzungen erfolgen alle zwei Monate, wobei die Regierung ihre politische Tätigkeit rechtfertigen muss und allgemein vor den Parlamentsmitgliedern Rechenschaft leisten muss. Dabei können auch weniger dringliche Anliegen des Volkes debattiert werden. Diese müssen jedoch bis zu eine Woche vor Sitzungsbeginn der Parlamentsleitung mitgeteilt werden.
- Außerordentliche Sitzungen können von mindestens drei Bürgern oder zwei Mitgliedern der Regierung initiiert werden und erfolgen zusätzlich zu den ordentlichen Sitzungen. Dabei muss die Sitzung innerhalb einer Woche nach Initiation abgehandelt werden. Hierbei können dringliche Anliegen besprochen werden und dringliche Abstimmungen erfolgen.
- Inklusionssitzungen entscheiden über potentiell neue Mitglieder der Republik sowie deren Stimmrecht im Parlament. Ohne Abhandlung dieser kann niemand den Status eines Bürgers erwerben. Für eine Annahme als stimmberechtigten Bürger wird eine einfache Mehrheit der Stimmen benötigt
- Bei Verdacht einer republikfeindlichen Gesinnung der Person, kann mit 40% der Stimmen die Annahme verzögert werden und eine zweite Wahlrunde eingeleitet werden, wobei hier für eine positive Entscheidung eine Mehrheit von 2/3 benötigt wird.
- Für Inklusionssitzungen wird das Vetorecht der Regierungsmitglieder ausgesetzt.
- Exklusionssitzungen werden abgehalten, wenn einer stimmberechtigten Person das Stimmrecht beziehungsweise das Teilhaben an Parlamentssitzungen verwehrt werden soll. Hierfür muss ein triftiger Grund für eine Initiation einer solchen Sitzung vorliegen und muss von mindestens einem Regierungsmitglied anerkannt werden. Für einen Ausschluss wird eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen benötigt.
- Wenn das Verhalten eines Parlamentsmitglieds innerhalb der Sitzungen gegen die guten Sitten verstößt, kann anstatt einer Exklusion von der Regierung mit einfacher Mehrheit Hausverbot im Parlament erteilt werden. Hierbei können jedoch Stimmen noch extern eingereicht werden.
- Konstituierende Sitzungen werden ausschließlich von der Regierung initiiert. Hierbei werden Ergänzungen oder Änderungen im Verfassungswesen beschlossen. Für Änderungen werden 2/3 der Stimmen der Parlamentsmitglieder und drei von vier Stimmen der Regierungsmitglieder benötigt. Für eine Ergänzung der Verfassung, bei der die schon gesetzten Normen unangetastet bleiben, wird lediglich eine 2/3 Mehrheit der Stimmen benötigt.
- Bei konstituierenden Sitzungen wird die Regelung der Parlamentsleitung ausgesetzt und eine feststehende Person bestimmt, die sich um die Hütung der Verfassung bemüht und für die Formulierung dieser verantwortlich ist. Diese Person kann mit Einstimmigkeit gewechselt werden.
- Sowohl die Regierung als auch die Parlamentsmitglieder wählen unter sich eine Parlamentsleitung für die anstehende Sitzung, sodass immer zwei Personen diese Rolle übernehmen. Aufgabe der Leitung ist es, die Parlamentssitzungen zu eröffnen, eine faire Diskussion zu ermöglichen, Abstimmungen durchzuführen, diese auszuwerten, das Ergebnis jeglicher Abstimmungen zu verkünden und die Sitzung zu beenden. Dabei darf die Leitung nicht zweimal hintereinander von der gleichen Person übernommen werden.
- Das Parlament übernimmt legislative Aufgaben und ist somit für die Gesetzgebung verantwortlich. Dabei darf keine Einflussnahme auf exekutive Entscheidungen der Regierung und die Judikative erfolgen.
- Jede Person, welcher innerhalb einer Inklusionssitzung ein Stimmrecht gewährt wird, darf an Parlamentssitzungen teilhaben und hat eine Stimme pro Parlamentsentscheid. Mitglieder der Regierung haben eine doppelte Stimme, die jedoch nicht aufgeteilt werden kann. a. Das mit der Verwaltung beauftragte Mitglied hat im Zuge eines Machtausgleichs kein doppeltes Stimmrecht. b. Bei Entscheiden, die eine einfache Mehrheit benötigen und die Anzahl der Stimmen für diesen Entscheid gleich der Gegenstimmen ist, kann im zweiten Wahlgang das mit der Verwaltung beauftragte Mitglied der Regierung für diesen Wahlgang ein doppeltes Stimmrecht erhalten.
- Der Bau von Gebäuden o.ä. innerhalb des Gebiets der Republik müssen angemeldet werden. Bei Streitpunkten über diese Bauten kann mithilfe einer außerordentlichen Sitzung oder innerhalb einer ordentlichen Sitzung mit einfacher Mehrheit über die Genehmigung dieser entschieden werden. a. Bevor eine solche Genehmigung erfolgt, darf weder der Bau begonnen werden noch ein anderes Vorhaben an diesem Ort verwirklicht werden. b. Sobald der Bau als begonnen gilt, ist die Genehmigung nicht widerrufbar. c. Grundstücke innerhalb des Gebiets der Republik sind möglichst angemessen zu bebauen und müssen dem Stadtbild entsprechen.
- Innerhalb der Republik wird Eigentum als grundlegendes Recht jedes Bürgers angesehen. Es ist niemandem möglich, Personen Eigentum zu entziehen.
- Gebäude können mit triftigen Gründen bei langer Abwesenheit des Bürgers enteignet werden.
- Wenn eine Person kein Mitglied der Republik mehr ist, so ist diese verpflichtet, ihre Grundstücke - außer anders beschlossen - innerhalb der Republik aufzulösen.
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(Inoffizielle) Regeln:
- Grundstücke müssen betretbar sein. Das deaktivieren der GS-Einstellung ist unzulässig.
- Das Blocken anderer Stadtbewohner ist verboten.
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Erste Eindrücke aus der Stadt:
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