Republik Hyalma
Freiheit - Frieden - Freundschaft
Was ist Hyalma?
Hyalma ist eine mittelalterliche Republik im Südosten von GamesMC.
Gegründet wurde Hyalma von SarumanHD , Phurunus und CrazyDarkLight.
Das Ziel der Republik ist mit eurer Hilfe eine stolze, demokratische, einheitliche und freie Republik zu erschaffen!
Die staatliche Leitung gliedert sich unter:
Ministerpräsident: CrazyDarkLight
- Judikative Gewalt = Rechtssprechende Gewalt → Innerhalb der Regierung: höhste Person (Parlamentarisch)
Präsident: SarumanHD
- Exekutive Gewalt = Ausführende Gewalt → Person, der Außenpolitik
Kanzler: Phurunus
- Legislative Gewalt = Gesetzliche Gewalt → Person, innerer Angelegenheiten
Offizielle Regeln der Stadt Hyalma:
-> Grundstücke dürfen nur in Absprache mit einem Bürgermeister gesetzt werden
-> Der Baustil aller Gebäude muss sich dem Stil der restlichen Stadt anpassen. Ein abweichender Baustil muss mit einem Bürgermeister abgesprochen werden.
-> Das explizite Blockieren anderer Stadtbewohner sowie das Deaktivieren von GS-Enter ist verboten.
Rat der Republik
- Politische Angelegenheiten, Inneres / Äußeres
- Wählbar alle sechs Monate
- Barone der jeweiligen Provinzen werden Ratsmitglieder
Minister im Parlament (Beispiele der Wichtigsten)
Wirtschaft / Infrastruktur
Wirtschaft: allgemeine Bedürfnisbefriedigung
Infrastruktur: Planung / Erstellung / Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen
Handel
Anknüpfung, Erhaltung der Handelsbeziehungen
Verteidigungsminister
zweithöhster Befehlshaber (nach SarumanHD )
Anwerbung, Fürsorge der Truppen
Bildung / Kunst / Kultur
Erhaltung, Erneuerung der Monumente
Wahrung, der Denkmäler
Akzeptanz, jeglicher Institution
Rechtssystem von Hyalma:
Parlamentarische Regeln (RP)
§1 Die oberste Regierung besteht IMMER aus 3 Gliedern (Vertreter der 3 Gewalten)
§2 Dem Präsident alleine ist es erlaubt das Amt des Außenministers inne zuhaben. Gleiches gilt bei dem Kanzler, dem es ausschließlich erlaubt ist Innenminister zu sein und bei dem Ministerpräsident, welcher immer das Amt des Justizministers und obersten Richters inne hat.
§3 Die Reihenfolge des Staatsaufbaus ist fest definiert, repräsentiert aber nicht unbedingt den Einfluss/Macht des Amtes:
§3.1 Staatsreihenfolge: 1. Präsident 2. Kanzler 3. Ministerpräsident 4. Minister Bevölkerung
5. Minister Verteidigung 6. Minister Entwicklung 7. Minister Bau
8. Minister Finanzen 9. Minister Bildung 10. Minister Bündnisse
11. Minister Forschung 12. Minister Gesundheit 13. Minister Polizei
14. Minister Arbeit 15. Minister Ernährung 16. Minister Handel
§3.2 Bei doppelter Amtsbesetzung wird der Titel und die Zahl des höchststehenden Amtes der Person zugeteilt
§4 Parlamentsregeln dürfen nur von allen 3 Gewalten zugleich geändert werden
§4.1 Der Ministerpräsident steht in der Pflicht die Gesetze abzusegnen
§5 Einem Glied der obersten Regierung ist es erlaubt, sich neben dem verpflichtenden Amt/Ämtern, 2 weitere aus der eigenen Gewalt für sich zu beanspruchen
§6 Einem Minister ist es erlaubt, 2 Ämter gleichzeitig zu besetzen
§7 Ämter werden von der zuständigen Gewaltenleitung vergeben
§8 Einem Minister steht ein Sitz im Parlament zu
§9 Es besteht die Möglichkeit einem vom Volk bestimmten Volksvertreter aufzustellen
§9.1 Der Volksvertreter dient nur zur Verbindung zwischen Regierung und dem Volk und hat somit sonst keinerlei politische Autorität
§9.2 Innerhalb der Amtszeit als Volksvertreter steht diesem ein Sitz im Parlament zu
§9.3 Die Amtszeit eines Volksvertreters liegt zwischen 2 Wochen und 1 Monat
§9.3.I Ein Volksvertreter darf nur 2mal hintereinander gewählt werden
§10 Es gibt keine Wahlen um die einzelnen Ministerposten und der obersten Regierung
§10.1 Die Ämter der obersten Regierung halten ewig bis zu Abdankung
§10.1.I Im Fall einer Abdankung von einem der obersten Regierung, obliegt es den übrigen 2 Mitgliedern der obersten Regierung einen neuen zu bestimmen
§10.2 Bei der Abdankung eines Ministers darf der Leiter der entsprechenden Gewalt einen neuen Amtsträger ernennen
§11 Die Amtszeit eines Ministers wird vom Leiter der entsprechenden Gewalt festgelegt
§11.1 Bei einer frühzeitigen Zwangsentlassung wird eine JA-Stimme einer Person der obersten Regierung neben der JA-Stimme des entsprechenden Gewaltenoberhauptes benötigt um diese durchführen zu können
§12 Alleinherrschaften sind verfassungsfeindlich und sind zu unterbieten
§13 Dem Volk steht es zu, wichtige Entscheidungen beeinflussen zu können
§14 Das Volk hat ein Recht auf Berichterstattung des Parlamentes
§15 Die Hauptstadt ist Herz Hyalmas und Sitz des Parlamentes
Grundgesetze (RP)
G§1 Jeder Mensch ist vor Gesetz gleich
G§2 Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung
G§3 Jedem Bürger des Staates Hyalma wird ein Recht auf freie Wahlen gewährt
G§4 Jeder Mensch hat ein Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
G§5 Ausschließlich dem Staat wird das Recht vorbehalten, Gesetze zu verändern, hinzuzufügen und abzuschaffen
G§6 Alle Gesetze sind ohne Ausnahme in allen Gebieten des Staates Hyalma zu beachten
Staftgesetze
§1 Widerstand gegen die Staatsgewalt ist strafbar
§2 Körperverletzung anderer Mitbürger ist nicht gestattet
§2(1) Körperverletzung, welche der Selbstverteidigung dient bedingt legal
§2(2) Körperverletzung, die durch die Staatsgewalt ausgeübt wird geduldet, kann zur Anzeige gebracht werden
§3 Das Betrügen anderer Menschen ist nicht erlaubt
§4 Belästigung anderer Mitbürger ist illegal, muss aber von dem Belästigten zur Anzeige gebracht werden
§5 Das Stehlen von fremdem Eigentum ist illegal
§6 Mutwillige Sachbeschädigung und Griefing wird nicht geduldet
§6(1) Zerstören von Staatseigentum wird zwingend zur Anzeige gebracht
Bürgerrechte (RP)
§1 Jeder Mensch ist von der Geburt an rechtsfähig
§2 Jeder Bürger Hyalmas hat egal in welchem Land das Recht auf eine gerechtes Verfahren und eine juristische Verteidigung
§3 Unternehmen dürfen von jedem Bürger gegründet werden, müssen aber gemeldet werden
Provinzen und Bündnisse:
Provinzen
Die verschiedenen Ländereien werden Provinz benannt.
Sich angeschlossene Provinzen werden automatisch in die Republik eingegliedert.
Provinzen werden, von deren Baron geleitet.
Bündnisse
Bündnisse werden mit jeglichem Interessierten verhandelt.
Bündnisse, bieten einen Vorteile, da diese eine deutliche Unterstützung darstellen:
- Handelsbündnis:
Warenvergütung innerhalb den Republik - Waren sind in der Republik günstiger
freie Wirtschaft
Warenhandel innerhalb der Republik vereinfacht
- Verteidigungsbündnis:
Unterstützung, innerhalb eines Kriege
Unterstützung, innerhalb des Friedens
- Interessensbündnis:
Abgeordnete jedes Bündnispartners / jeder Provinz haben einen Sitz im Rat
gegenseitige Solidarität
allgemeine Unterstützung
Aktuelle Mitglieder
Aktuelle Bündnispartner
Aktuelle Provinzen
Osgiliath