Dieses Gesetzbuch wurde von grund auf überarbeitet und ist damit das Gesetzbuch 2.0
Dieses RolePlay Gesetzbuch ist eine Kreative Arbeit und durch das UrhG geschützt.
Urheber: Jamohs
Miturheber: Keriaan, BodoWithWhiplash, Miomionah
Dieses Gesetzbuch ist gültig, jedoch in einigen Fällen [RP] bedingt.
Wenn von Drogen die Rede ist, sind RP Drogen gemeint.
Sofern das genaue Strafmaß nicht im Strafgesetzbuch festgesetzt ist und dies dort geschrieben steht, besitzt die städtische Regierung innerhalb des festgelegten Rahmens die Bevollmächtigung das Strafmaß fest zu legen. Dabei ist die Regierung zur Parteilosigkeit verpflichtet und agiert nach dem Prinzip: Im Zweifel FÜR den*die Angeklagte*n. Strafmaßnahmen die durch die Regierung der Situation angepasst werden können werden am Paragraphen durch ein SA {Strafanpassung} markiert.
Durch die Regierung werden die erstmaligen Bewerbungsphasen geleitet. Alle nachfolgenden werden durch den je Ranghöchsten im Beruf durchgeführt. Die Bewerbung findet in der Regel auf dem Ts im Einzelgespräch statt.
Wahlweise können dias in Taler umgerechnet werden. Dafür gilt momentan 1 Dia = 15 Taler
Wenn eine straftätige Person ihre Strafe nicht zahlen kann, kann die Strafe in Haftjahren umgerechnet werden: 3 Dias = 1 Jahr Haft! Dies wird solange umgerechnet bis der*die Täter*in zahlen will oder kann!
Legende: 1 Jahr = 1 min (Es gibt Gefängnis RP)
Artikel 1. Handel
§1
Ein Handel der durchgeführt wird darf bis zu maximal 20.000 Taler gehen, ab dann wird jeder weitere Tausendste Taler in 100 Taler Steuern für die Stadt berechnet. (/moneypay [betrag] Rosalia)
§2 {SA}
Ein Handel muss immer komplett, von beiden Seiten ausgeführt werden, d.h. beide Seiten müssen die ausgemachte Handlung ausführen. Wenn dies im RP Sinne nicht geschieht drohen 4 Dias Strafe oder 8 Jahre Haft. Geschieht dies nicht im Sinne des [RP's] verstößt es gegen die Serverregeln bitte wende dich ans Serverteam.
§3
Ein Handel mit der (Stadt) einzugehen z.B. Kredit von der Stadtkasse, muss immer im Sinne der Stadt geschehen.
§4 {SA}
Handelsverträge mit Kaiserreichen o.ä. müssen immer über das Rathaus (die Stadt) laufen. Im falle einer Missachtung kann ein Ausschluss aus dem Stadtverband erteilt werden.
§5 {SA}
Ein Handel mit Drogen Kostet 1 Dia pro 100 Taler wenn die Drogen Härter sind (z.B. Crystal Meth oder anderes) kostet es 4 dias Pro 100 Taler. Missachtung führt zur 5 Jährigen Haftstrafe oder Länger.
§6
Der Preis wird vom Verkäufer bestimmt, ist jedoch außerhalb eines Shopsystems verhandelbar, sofern der Händler sich auf Verhandlungen einlässt.
Artikel 2. Drogen
§1
Die DVB-Richtlinien sind innerhalb der Stadt als ungültig erklärt.
§2
Im Thema Handel tritt Artikel 1. Handel §5 in Kraft.
§3
Für "Drogen" in Flaschenform, Tränke (die negative Effekte verteilen), gilt Artikel 1. Handel §5 NICHT.
§4
Der Anbau von "Drogen" ist unterirdisch LEGAL, sofern die Anlage nicht für alle Stadtbewohner offensichtlich erkennbar bzw. erreichbar ist.
§5
Der Verkauf und Handel ist grundsätzlich Legal, für mehr Infos siehe Artikel 1. Handel §5 und Artikel 2. Drogen §3
§6
Das Reiten eines Pferdes ist unter Einfluss von Drogen nicht gestattet und wird mit 3 Dias an die Stadtkasse geahndet.
§7
Das Reiten eines Schweines ist gestattet.
§8
Das Randalieren unter Drogeneinfluss wird mit 10 Dias und 10.000 Talern an den Geschädigten geahndet. Im Fall, dass der Stadtverbund betroffen ist werden aus 10 Dias als Strafe 64 Dias.
§9
Das Sterben, durch eine Droge ausgelöst, ist Eigenverschuldung d.h. keiner ist daran Schuld.
§10 {SA}
Das durchführen einer Feier/Zeremonie darf nur ohne Drogen Geschehen. Strafmaß variiert, ungefähr 8 Dias & 10 Jahre Haft.
Artikel 3. Ehe
§1
Eine von der Stadt anerkannte Hochzeit, muss in Rosalia stattfinden.
§2 {SA (durch Artikel 2. Drogen §10)}
Das feiern einer Hochzeit mit Drogen fällt unter den Artikel 2. Drogen §10 und führt zu einer Aberkennung des Ehebündnisses und der in Artikel 2. Drogen §10 genannten Strafe.
§3
Für die Anerkennung des Ehebündnisses muss mindestens ein Gesandter des Stadtrates bei der Eheschließung dabei sein.
§4
Der Ehepartner darf jedes Geschlecht besitzen.
§5
Die Hochzeitszeremonie kann, jeder, innerhalb von Rosalia durchführen. Die wird dann, auch von Nicht-Bewohnern, anerkannt.
Artikel 4. Scheidung
§1
Die Scheidung muss der Stadt gemeldet werden und Kostet 1 Diamant oder 10 Gold oder 30 Eisen -von beiden-.
§2
Nach der Scheidung folgt eine 1 Tages Sperre für das Heiraten eines anderen Partners. Die 1 Tages Sperre wird um 00:00 Uhr aufgehoben. Bei Missachtung wird das neue Ehebündnis nicht anerkannt.
§3
Die Stadt stellt einen Gesandten der Überprüft ob alle Paragraphen befolgt werden -er bekommt nicht die Rohstoffe aus §1-.
§4
Die Trennung darf nicht unter Drogen-Einfluss geschehen.
§5
Die Trennung muss friedlich ablaufen.
Artikel 5. Pferde
§1
Das führen eines Pferdes ist erst ab 18 gestattet -RP Alter-. Bei Missachtung folgen Sozialstunden.
§2
Das Reiten eines Pferdes unter Drogeneinfluss ist nicht gestattet siehe Artikel 2. Drogen §6
§3
Das Reiten eines Pferdes darf nicht zur Belästigung von Anwohnern führen. Bei Missachtung 4 Eisen an die Geschädigten.
§4
Im falle eines Unfalles kann immer die Stadtwache gerufen werden.
§5
Bei einer Allgemeinen-Reit-Kontrolle muss man folgendes ausführen:
- Ausweis vorzeigen
- Beweis das man nicht unter Drogeneinfluss steht
- Lastenkontrolle (Inhalt des Gepäcks erläutern)
- auf mehr Anweisungen der Stadtwache warten
Bei einer Missachtung/ Verweigerung folgt eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 5 Dias.
§6
Der Pferdeschein muss immer im Besitz sein.
§7
Das Platz machen für Notfalldienste im Einsatz darunter Zählen: Brandlöscher (Feuerwehr), Stadtwache (Polizei), Den "Kriegern" (Speziallkomando), Heiler (Sanitäter) und dem Millitär.
Artikel 6. Freiheitsberaubung
§1
Wer einen Bürger oder Gast von Rosalia einsperrt, egal wo, beraubt ihn damit seiner Freiheit und wird zu 15 Jahren Freiheitstrafe verurteilt.
§2
Die Versuchte Freiheitsberaubung ist illegal und wir mit 8 Jahren Haft geahndet.
§3
Stirbt das Opfer folgt eine 20 Jährige Haftstrafe im Sicherheitsbereich.
§4
Freiheitsberaubung, außerhalb des Gefängnisses ist illegal, auch wenn es durch einen Beamten geschieht. Als Strafe werden für Amtsmissbrauch 15 Dias an die Stadt gezahlt. Wenn es ein "normaler" Einwohner ist, der nicht im Einsatz ist, sind es 10 Dias.
§5
Sollte ein Spieler außerhalb des RPs aus dem Gefängnis heraus wollen, und drückt dieses gezielt aus, muss er heraus gelassen werden, die Gefängnisstrafe wird im RP-Sinne dann weitergeführt.
§6
Die innerhalb dieser Gesetze beschriebene Gefängnisstrafe ist eine Roleplay-Strafe und wird nicht als Freiheitsberaubung gewertet.
Artikel 7. Geiselnahme
§1
Wer einem Spieler die Freiheit nimmt und einen Dritten daraufhin mit dem Tod der Geisel erpresst, begeht Geiselnahme. DIes wird mit 16 Jahren Haft geahndet.
§2
Verursacht der Geiselnehmer den Tod der Geisel folgt eine 25 Jährige Hochsicherheits-Strafe (Sicherheitsverwahrung) mit anschließender 2 Jährigen Haft.
§3
Ein Gesprächsleiter wird von der Stadt gestellt, wenn der Geiselnehmer:
- In Hinsicht auf Geld handelt
- Die Geisel länger als 10 Min. (Echtzeit) gefangen nimmtt
- In einer Öffentlichen Einrichtungen die Geiseln hält
- Droht die Geiseln hinzurichten
§4
Bei der Alarmierung der Stadtwachen werden Minimum 3 Leute entsandt.
§5
Bei Androhung die Geiseln zu eleminieren kann vom Einsatzleiter die "Krieger" dazu gerufen werden.
§6
Der Einsatzleiter kann für fragwürdige Entscheidungen vor das Militärgericht geordert werden (Artikel 8. Einsatzleitung).
Artikel 8. Einsatzleitung
§1
Die Einsatzleitung wird von der Stadtleitung (Ältestenrat, Wachtmeister)entschieden.
§2
Ist aus irgendeinem Grund es nicht möglich das ein Einsatzleiter von der Stadt bestimmt wird (z.B.AFK oder die Stadt übergibt in einem Fall) übernimmt der Oberste Richter und dann absteigend.
§3
Ist auch dies nicht möglich Übernehmen die "Krieger" und sonst die zuerst eingetroffene Einheit.
§4
Die gewählte Einsatzleitung kann annehmen oder ablehnen (wenn es abgelehnt wird, wird ein Neuer entschieden).
§5
Die Einsatzleitung übernimmt die Verantwortung für die Einheiten.
§6
Wenn §6, Artikel 7. Geiselnahme, zutrifft kann der Einsatzleitern zu Maximal 10 Dias und 3 Jahre Haft verurteilt werden.
Artikel 9. Hochverrat
§1
Das gewaltsame Entreißen eines Stadtteils oder das Ändern der geltenden Gesetze im Stadtteil, zählt als Hochverrat und wird mit 21 Jahren Haft bestraft.
§2
Das Anzeige erstatten, der Stadt, vor einer anderen Behörde (nicht städtischen Gericht) zählt als Hochverrat und führt zu einer Haftstrafe von 10 Jahren und 8 Dias.
§3
Das Verraten von Stadt-Geheimnissen wird mit 16 Jahren haft bestraft.
§4
Meuterei gegen die Stadt wird mit 10 Jahren Haft geahndet.
§5
Wenn es nicht gelingt die Täterin/ den Täter innerhalb eines Tages zufassen kann von der Bürgemeisterin (vom Bürgemeister) oder dem ersten Obersten Staatsanwalt die Staats-Feindschaft ausgerufen werden. Damit ist die Person (wenn sie im RolePlay ist) vogelfrei.
Artikel 10. Spionage
§1
Wer die Stadt betritt mit dem Ziel etwas auszukundschaften, begeht Spionage und wird mit 25 Jahren bestraft.
§2
Wer für Sabotage in der Stadt sorgt, kann mit 30 Jahren Haft rechnen.
§3
Das Aufbauen einer eigenen Agenten Organisation ist nicht gestattet und wird mit 14 Jahren Haft und 6 Diamanten an die Stadt bestraft.
Artikel 11. Paramilitärische Aktivität
§1
Das Gründen einer Paramilitärischen Miliz ist ohne die Erlaubnis der Stadt illegal und führt zur Strafe von 21 Dias und 21 Jahren Haft.
§2
Dem Beitreten einer Paramilitärischen Organisation (illegal) wird mit 12 Dias und 21 Jahren Haft bestraft.
§3
Sobald der Kopf der Paramilitärischen Einrichtung verhaftet wird, wird die Miliz aufgelöst. Wer trotzdem in der Miliz bleibt wird mit 34 Dias und 30 Jahren Haft bestraft.
Artikel 12. Rechte der Bürgermeister/in und des ersten Obersten Staatsanwalt/anwältin
§1
Der/die Bürgermeister*in wird vom Volk gewählt. Für die Wahlen kann sich jeder aufstellen, davon ausgenommen ist jedes Mitglied des Ältestenrats.
§2
-- Wurde Entfernt --
§3
-- Wurde entfernt --
§4
-- Wurde entfernt --
§5
-- Wurde entfernt --
§6
-- Wurde entfernt --
§7
-- Wurde entfernt --
§8
Der/die erste Oberst Staatsanwalt/anwältin darf Hausdurchsuchungen gestatten.
§9
Der/die erste Oberst Staatsanwalt/anwältin kann auch im Gericht auftreten.
§10
Der/die erste Oberste(r) Staatsanwalt/anwältin ernennt den Zweiten Obersten Staatsanwalt (Siehe Artikel 13. Zweiter Oberste Staatsanwalt) und den Wachtmeister (Komplette Entscheidungskraft über die Stadtwachen und den "Kriegern") bestimmen.
§11
Beide Ämter dürfen in andere NICHT Staatlichen Organisationen sein.
Artikel 13. Zweiter Oberste Staatsanwalt
§1
Kann im Gericht sitzen.
§2
Darf Richter ernennen.
§3
Führt die Befehle des/der Bürgermeister-s/in und des/der ersten Obersten Staatsanwalt-s/anwältin
Artikel 14. Verletzung des Stadt-Banners
§1
Die Beleidigung des Banners führt zu 4 Dias Strafe
§2
Die Vernichtung des Stadt-Banners führt zu einer strafe von 10 Dias
§3
Das Kopieren des Banners ohne Erlaubnis der Bürgermeisterin oder des ersten Obersten Staatsanwaltes führt zu einer strafe von 20 Dias.
§4 {SA}
Der reine Versuch ist strafbar.
Artikel 15. Fahndungsliste
§1
Die Fahndungsliste wird von der Bürgermeisterin dem ersten Obersten Staatsanwalt geleitet jedoch kann jeder Beamte eine Fahndung einleiten.
§2
Wenn jemand zu Unrecht auf der Fahndungsliste steht, kann er dies vor Gericht einklagen.
§3
Jeder, außer die obersten Staatsanwälte, die Bürgermeisterin und der Wachtmeister, kann auf der Liste stehen
Artikel 16. Diplomatenrecht
§1
Diplomaten dürfen nicht Kontrolliert werden. Sonst ist eine mögliche Strafe wie die Entlassung aus dem Amt möglich.
§2
Diplomaten können nicht angeklagt werden außer für Mord oder Totschlag.
§3
Diplomaten müssen von der Stadtwache immer als erstes beschützt werden.
Artikel 17. Abwerben
§1
Wer einen Bürger, aus Rosalia, in eine andere Stadt abwirbt, wird mit einer Freiheitsstrafe, von 8 Jahren, bestraft.
§2
Wer einen Bürger (aus Rosalia) in eine militär-ähnliche organisation anwirbt (z.B. Miliz) erhält eine strafe von 24 Dias und 8 Jahren Freiheitsstrafe.
§3
Der Versuch wird von einem § in diesem Artikel wird mit 16 Dias und 2 Haft Jahren bestraft.
Artikel 18. Organisations Gründung
§1
Wer eine Organisation gründen will, muss 10 Dias an die Stadt zahlen. Sonst ist sie nicht rechtsgültig.
§2
Eine nicht rechtsgültige Organisation darf nicht existieren. Wenn sie dennoch existiert muss jedes Mitglied 20 Dias an die Stadt zahlen. Die Organisation wird dann anerkannt.
§3
Eine Hilfsorganisation zu Gründen kostet nur 5 Dias.
§4
Die Änderung, der Orientierung, einer Organisation kostet 15 Dias. Bei Missachtung insgesamt 64 Dias.
Artikel 19. Staatskasse
§1
Die Staatskasse darf nur von Rosalia Diplomaten überprüft werden.
§2
Die Nötigung eines Diplomaten die Staatskasse Leer zu räumen kostet den doppelten Wert der Staatskasse.
§3 (Für Diplomaten)
Das Leerräumen der Staatskasse kostet den Exakten wert in Diamanten + 100 zusätzliche Diamanten.
Artikel 20. Aufforderung zu Straftaten
§1
Das öffentliche Auffordern zu einer Straftat wird mit 40 Dias und 20 Jahre Haft bestraft.
§2
Das Anstiften einer Privatperson wird mit 30 Dias und 10 Jahren Haft bestraft
Artikel 21. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§1
Wer einer Stadtwache oder einen "Krieger" mit Gewalt droht oder ihn erpresst, weil er seine Pflicht tut wir mit einer Haftstrafe von 25 Jahren und anschließenden Aufenthalt beim Psychologen bestraft (der Täter bezahlt den Psychologen).
§2
Wer einen Ritter(Soldaten) mit Gewalt droht wird als Staatsfeind eingestuft. Es gilt §4, Artikel 9. Hochverrat.
§3
Wer sich gegen den/die Gefängniswärter(/in)/Gerichts-Wache auflehnt wird mit 10 Jahren Haft bestraft.
Artikel 22. Gefangenenbefreiung
§1
Wer einen Gefangenen aus der Haft befreit wird mit einer Diamanten Strafe von 50 Dias bestraft!
§2
Wer eine(n) Gefangene(n) überredet sich selbst zu befreien wird nach Artikel 20. Aufforderung zu Straftaten §2 bestraft. Der/die Gefangene muss ein Jahr auf seine Strafe drauf rechnen.
§3
Wenn diese Straftat von einem Beamten (Stadtwache, Richter(in), Ritter und oder Gefängniswärter(/in)/Gerichtswache) ausgeführt wird Kostet 25 Dias und das Amt.
§4
Gefangen-Meuterei führt automatisch zum Einsatz der "Krieger" ab diesen Moment ist Schuss Erlaubnis gestattet. Überlebende können 3 Jahre draufrechnen Tote befolgen die NLR.
Artikel 23. Anwälte
§1
Jeder kann ein Anwalt werden gegen eine Summe von 2 Dias (Pflichtverteidiger) oder 8 Dias (Anwalt).
§2
Eine Gerichtssitzung muss mit einem Anwalt geführt werden.
§3
Wenn der Angeklagte keinen Anwalt hat bekommt er einen Pflichtverteidiger.
§4
Jeder Normale Anwalt kann zu Pflichtanwalt für ein Prozess werden.
§5
Maximum des Verdienstes Pro Prozess
Anwalt: 10.000
Pflichtverteidiger: 5.000
§6
Der Anwalt muss immer im Sinne des Angeklagten Handeln. Bei Missachtung foglt eine Strafe von:
Beim Pflichtverteidiger 1.000 Talern
Beim Anwalt eine von 4.000 Talern
zu dem muss der Angeklagte den Anwalt nicht bezahlen.
Artikel 24. Mindestlohn
§1
-- Wurde entfernt --
§2
-- Wurde entfernt --
§3
Die Stadtwachen werden von den Leuten, von denen sie gerufen werden, bezahlt.
Artikel 25. Kriegsfall
§1
Kann vom Ältestenrat ausgerufen werden.
§2
Das Militär kann Stadtteile sichern, evakuieren und sperren.
§3
Das Militär übernimmt die Sicherung der Stadt-Grenzen.
§4
Das Militär ist nach dem Ältestenrat und der/dem Bürgermeister/in die höchste instanz.
§5
Das Militär darf Festnahmen durchführen.
§6
GMC Konventionen Akzeptiert
Artikel 26. Waffengesetz
§1
Keiner der unter 18 Jahre (18 min. auf dem Server) alt ist darf eine Waffe bekommen beziehungsweise tragen!
§2
Man darf eine Waffe nur dann bei sich tragen wenn man einen Waffenschein hat. (Kein Waffenschein kann von 10 Dias bis zu 35 Jahren Haft(Ausnahmefälle) gehen).
§3
Angriffe auf Behörden oder staatliche Einrichtungen können mit, bis zu 32 Dias und 100 Jahren haft geahndet werden.
§4
Mord mit einer Waffe wird wie sonst geahndet, also kann bis zu 34 dias und 110 Jahren Haft führen.
§5
Das Verletzen eines Spielers mit einer Schusswaffe wird als versuchter Mord gewertet und kann mit 20 Jahren Haft bestraft werden.
§6
Das Verletzen oder Ermorden eines Spielers (Natürlich nur InGame) aus Notwehr gründet wird nicht weiter verfolgt (Nur mit Beweisen oder Zeugen).
§7
Das Jagen mit einer Waffe ohne Jagdschein kann mit, bis zu 100 Dias als Strafe enden.
Artikel 27. Justiz
§1
Bei der Verhaftung eines Spielers sollte vom Beamten folgenden Satz erwähnt werden:
"Sie sind verhaftet wegen [Strafttat] <an Spieler>. Sie haben das Recht zu Schweigen. Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie vor Gericht verwendet."
Im falle des Missachtens kann der Job entzogen werden.
§2
Jeder Spieler hat das Recht bei seiner Verhaftung zu schweigen!
§3
Jeder hat das Recht auf einen selbst-gewählten Anwalt.
§4
Einen Termin vom Gericht muss eingehalten werden, sonst wird man bis zum nächsten Termin in Untersuchungshaft (U-Haft) gesteckt.
Artikel 28. Bau
§1
-- Wurde entfernt --
§2
-- Wurde entfernt --
§3
-- Wurde entfernt --
§4
-- Wurde entfernt --
Artikel 29. Geltung
§1
Strafen benötigen eine Grundlage worauf sie basieren, d.h. kein Handeln kann ohne Gesetz bestraft werden.
§2
Jedes Gesetz, gegen das Verstoßen wurde, wird eine gerichtliche Maßnahme eingeleitet.
§3
Jeder Bürger von Rosalia hat das Recht in Rosalia angeklagt zu werden, es ist egal in welchem Teil dieser Welt die Straftat begangen wurde. Somit können auch Strafen aus anderen Städten abgeschlagen werden. Eine Ausnahme steht in Artikel 30. Gerichtliche Anträge §5. Falls eine Stadt gegen diesen Paragraphen verstößt wird Artikel 31. Rückführung §3 angewendet.
§4
Eine Ausnahme findet nur in internationalen Gewässern statt. Dort wird nur das Rosalia Gesetz auf Schiffen ausgeübt, die die Rosalia Flagge tragen und dazu auch berechtigt sind.
§5
In den Gerichten in Rosalia wird fast immer nach dem Rosalia Gesetz gehandelt. Eine Ausnahme gibt es im Artikel 30. Gerichtliche Anträge §6.
§6
Eine Tat zählt als Straftat, sobald ein Handeln von Täter oder Teilnehmer Eintritt das strafbar ist oder ein Handeln, das nötig gewesen wäre, unterlassen wird.
§7
Das Gesetz von Rosalia gilt bei jeder Altersgruppe.
§8
Folgende Artikel und § gelten nur innerhalb von Rosalia:
Artikel 1. Handel §1
Artikel 30. Gerichtliche Anträge
§1
Jeder Sträfling hat das Recht auf eine Vorzeitige Entlassung oder Strafentlastung. Dafür muss ein Antrag an ein Gericht in Rosalia gestellt werden. Wenn dem Antrag statt gegeben wird kommt es zu einer Neuverhandlung dort kann die Strafe auch neu aufgesetzt werden oder erhöht werden.
§2
Jeder kann einen Antrag auf eine gerichtlich höhere Institution stellen. Bei diesem Antrag wird dann ein Konflikt vor dem nächsthöheren Gericht austragen. Dieser Antrag kann abgelehnt werden außer im falle von §3.
§3
Anträge die ein Gerichtsurteil aberkennen werden immer Angenommen und der Fall wird im nächsthöheren Gericht ausgetragen.
§4
Urteile vom Obersten Gericht oder dem Ältestenrat können nicht aberkannt werden. Jegliche Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von bis zu 10.000 Talern geahndet .
§5
Jede Stadt o. Ä. kann einen Antrag stellen, so dass ein Bewohner aus Rosalia eine Gerichtsverhandlung außerhalb von Rosalia bekommt. Dieser Antrag kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
§6
Es können auch Anträge gestellt werden, dass ein Angeklagter in Rosalia nach dem Recht einer anderen Stadt o. Ä. bestraft wird.
§7
Wird §5 abgelehnt kann trotzdem noch §6 Inkrafttreten. Wird wiederum §6 abgelehnt kann §5 nicht inkrafttreten.
§8
Es kann ein Antrag auf Personenschutz gestellt wird. Ein auswärtiges Amt überprüft dann den Fall und stuft ihn ein. Dann gibt das Gericht ihm statt oder auch nicht.
Artikel 31. Rückführung
§1
Ein jeder Bewohner von Rosalia kann einen Antrag auf Rückführung stellen. Rückführung bedeutet, dass er aus einer anderen Stadt o. Ä. zurückgeholt wird. Dieser Antrag wird jedoch erst angenommen, wenn es einen guten Grund gibt wie z.B. Bedrohung, gerichtliche Urteile usw. Missbrauch wird mit Bearbeitungsgebühren von 2-20 Diamanten bestraft.
§2
Jeder Bewohner von Rosalia, der in Gefahr ist durch z.B. eine Miliz, einer Stadt o. Ä. wird garantiert rückgeführt.
Artikel 32. Personenschutz
§1
Ein Bewohner der wegen §2 rückgeführt wurde, bekommt auf Staatskosten mindestens eine*n Personenschützer*in.
§2
Jeder Bewohner kann Personenschutz beantragen. Dieser wird in verschiedenen Stufen eingeteilt:
Grün = Eine Gefährdung der Schutzperson ist auszuschließen.
Gelb = Eine Gefährdung der Schutzperson ist nicht auszuschließen.
Orange = Ein Anschlag auf die Schutzperson ist nicht auszuschließen, die Person ist auf jeden Fall gefährdet..
Rot = Die Person muss permanent geschützt werden und ist dauerhaft in Gefahr.
Bei Stufe Grün wird kein Personenschutz gewährleistet die Person muss für staatliche Personenschützer 100% draufzahlen.
Bei Stufe Gelb wird kein Personenschutz gewährleistet die Person muss für staatliche Personenschützer den Standardpreis zahlen.
Bei Stufe Orange wird von einem Gericht abgewägt ob der Personenschutz auf Kosten der Staatskasse übernommen wird oder die Person es selbst übernehmen muss (50% billiger).
Bei Stufe Rot wird Personenschutz eingeleitet.
Artikel 33. Ältestenrat
§1
Der Ältestenrat ist die höchste institution.
§2
Der Ältestenrat kann nicht Abgesetzt werden, und ist unveränderlich.
§3
Der/Die Bürgermeister*in ist die Person die Person die den Ältestenrat nach außen hin vertritt.
§4
Der/Die Bürgermeister*in kann jederzeit vom Ältestenrat abgesetzt werden.
§5
Der/Die Bürgermeister*in sitzt bei den Ältesten Ratsversammlungen und hat auch Stimmrecht.
-Weiterhin in Arbeit-